Tanja Roßmann
FACHANWALTSKANZLEI FÜR VERWALTUNGSRECHT
DIGITALE VERWALTUNG & DATENSCHUTZ

Spezialisiert und persönlich. Innovative Lösungen.

Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht seit 1999 & TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte.

Innovative Lösungen

Verwaltungsrecht & Digitale Verwaltung

Im Fokus meiner Beratung steht der Bereich Staat und Verwaltung. In den letzten 25 Jahren meiner Tätigkeit als Fachanwältin für Verwaltungsrecht habe ich mich auf die Beratung staatlicher und kommunaler Aufgabenträger spezialisiert. Ich begleite Sie aktiv durch die vielschichtigen rechtlichen Anforderungen und Erwartungen, die an die öffentliche Verwaltung gestellt werden.

Ein Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Begleitung kommunaler Stellen bei der Verwaltungsdigitalisierung . Die Umsetzung der Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) erfordert neben rechtlicher Expertise auch ein tiefgreifendes Verständnis für technische Implementierungsprozesse.

  • Seit 2019 berate ich einen kommunalen IT-Zweckverband und verfüge daher über fundierte Kenntnisse in der Bewertung geeigneter Technologien unter Berücksichtigung der spezifischen kommunalen Rahmenbedingungen.
  • Mein Engagement im D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V. (Arbeitsgruppen Digitale Verwaltung und Datenschutz) ermöglicht zudem einen kontinuierlichen fachlichen Austausch über innovative Entwicklungen und die Wahrnehmung der Interessen der öffentlichen Verwaltung im digitalen Transformationsprozess.

Ein weiteres meiner Kerngebiete ist das behördliche Datenschutzrecht . Meine Beratung zielt darauf ab, datenschutzrechtliche Aspekte frühzeitig in die Digitalisierungsstrategien zu integrieren.

  • Die Besonderheiten des behördlichen Datenschutzrechtes haben bisher in der rechtswissenschaftlichen Literatur und Rechtsprechung wenig Beachtung gefunden. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht und meiner jahrelangen Erfahrung in der kommunalen Beratung kenne ich die tatsächlichen und rechtlichen Aspekte, die einen behördlichen Blick auf die DSGVO ermöglichen.
  • Verwaltungspraktikable und lösungsorientierte Umsetzung des Datenschutzes. Seit 2020 bin ich als bestellte behördliche Datenschutzbeauftragte für zahlreiche kommunale Stellen tätig, was eine tiefgreifende praktische Durchdringung dieser speziellen Rechtsmaterie sicherstellt.

Ich berate Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Verbände in allen Kerngebieten des Kommunalrechts . Dies umfasst insbesondere:

  • Das Kommunalverfassungsrecht und
  • das kommunale Abgabenrecht, wobei ich kommunale Stellen sowohl bei der Erstellung von Abgabenbescheiden, sowie der rechtssicheren Gestaltung von Satzungen, als auch bei deren gerichtlicher und außergerichtlicher Durchsetzung unterstütze. Meine wissenschaftliche und praktische Auseinandersetzung mit dem Abgabenrecht spiegelt sich zudem in meiner Tätigkeit als (Mit-)Autorin von vier Fachhandbüchern zu diesem Themenkomplex wieder.
TÜV SÜD Zertifiziert

Behördlicher Datenschutz

Wenn gewünscht kann ich neben der datenschutzrechtlichen Beratung auch zur externen behördlichen Datenschutzbeauftragten der kommunalen Stelle bestellt werden. Ich bin seit 2020 behördliche Datenschutzbeauftragte einer Vielzahl kommunaler Stellen. Gleichzeitig kenne ich als Fachanwältin für Verwaltungsrecht und meiner jahrelangen Erfahrung in der kommunalen Beratung die tatsächlichen und rechtlichen Aspekte, die einen behördlichen Blick auf die DSGVO ermöglichen – damit kann auch der Datenschutz verwaltungspraktikabel und lösungsorientiert umgesetzt werden.

Veröffentlichungen

Herausgeber- und (Mit)autorenschaften

Detaillierte Informationen zu den 4 Handbüchern im WEKA Verlag finden Sie in der Publikationsliste.

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